Verwaltungsvollstreckungsverfahren
- Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Verwaltungsvollstreckungsverfahren,
besonderes
Verwaltungsverfahren zur Vollstreckung von Verwaltungsakten. In der
Bundesverwaltung gilt hierfür das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) vom 27. 4. 1953;
die Länder haben entsprechende Gesetze. Bestimmte Ansprüche werden von den Justizbehörden nach der
Justizbeitreibungsordnung vollstreckt. Vollstreckbare Verwaltungsakte, die auf die Herausgabe einer Sache, die Vornahme einer
Handlung oder auf Duldung oder
Unterlassung gerichtet sind, können mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden (
Verwaltungszwang). Zwangsmittel sind die
Ersatzvornahme, das
Zwangsgeld und der
unmittelbare Zwang. Sondervorschriften bestehen z. B. in der
Abgabenordnung (
AO) für das
Steuerrecht und im
Sozialgesetzbuch X für das Sozialversicherungsrecht. Öffentlich-rechtliche Geldforderungen werden in Anlehnung an die Regelungen der
Zwangsvollstreckung in der ZPO oder nach den Vorschriften der AO vollstreckt.
Universal-Lexikon.
2012.
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